Allgemeine Geschäftsbedingungen
Freibeuter Hundetraining
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen der
Freibeuter Hundetraining, vertreten durch die Inhaberin Kerstin Heitmann, Bleicherstraße 15/2, 22767 Hamburg
Im Folgenden: „Hundeschule“
und den Teilnehmer*innen
Im Folgenden: „Teilnehmer*innen“
Die AGB gelten unabhängig davon, ob der/die Teilnehmer*in Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
- Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
- Abweichende Bedingungen der Teilnehmer*innen haben keine Gültigkeit. Dies gilt auch dann, wenn die Hundeschule nicht ausdrücklich widersprochen hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
- Vertragsgegenstand sind Erstgespräche, Einzelstunden, Gruppenstunden und Social Walks für Hund und Teilnehmer*innen.
- Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag, in dem das aktuelle Wissen über Hunde vermittelt wird. Die Hundeschule schuldet keinen Erfolg der Dienstleistung. Der Erfolg ist in erster Linie von dem/der Teilnehmer*in und von dem teilnehmenden Hund abhängig.
§ 3 Vertragsschluss
- Die Präsentation und Bewerbung von Dienstleistungen auf freibeuter-hundetraining.de (im Folgenden „Plattform“) stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrags dar.
- Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über die Plattform durch Anklicken des Buttons „Jetzt Platz sichern“ gibt der/die Teilnehmer*in eine rechtsverbindliche Buchung der angebotenen Dienstleistungen zum ausgewählten Termin ab.
- Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Hundeschule die Buchung des/der Teilnehmer*in durch eine Anmeldebestätigung oder durch Beginn mit der Dienstleistung annimmt.
- Soweit eine Buchung per E-Mail, telefonisch, in persönlicher Absprache oder per WhatsApp erfolgt, so kommt der Vertrag ebenfalls erst zustande, wenn die Hundeschule die Buchung des/der Teilnehmer*in durch eine Anmeldebestätigung oder durch Beginn mit der Dienstleistung annimmt. Ein Widerrufsrecht besteht bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Die Teilnahme an den Vertragsleistungen der Hundeschule stellt für den/die Teilnehmer*in, welcher Verbraucher ist, eine Freizeitbetätigung dar.
§ 4 Leistungen der Hundeschule
- Die Vertragsleistungen der Hundeschule werden als Einzelstunden oder Gruppenunterrichte angeboten.
- Das Training findet – je nach Trainingsform – an verschiedenen Orten statt. Die Hundeschule behält sich vor, den Trainingsort für Einzelstunden festzulegen und aus organisatorischen oder fachlichen Gründen zu ändern. Änderungen werden dem/der Teilnehmer*in rechtzeitig mitgeteilt.
- Die Dauer eines Einzeltrainings beträgt 60 Minuten.
- Für Gruppenkurse behält sich die Hundeschule vor, Trainingszeiten und Trainingsorte auch kurzfristig anzupassen oder zu ändern, sofern dies aus organisatorischen, wetterbedingten oder sonstigen wichtigen Gründen erforderlich ist. Änderungen werden den Teilnehmer*innen rechtzeitig bekannt gegeben.
- Alle Kurse finden in aufeinander folgenden Terminen statt, sofern von der Hundeschule nicht ausdrücklich etwas anderes kommuniziert wird. Eine eigenständige Auswahl oder Verschiebung von Terminen durch die Teilnehmer*innen ist nicht möglich.
- Gruppenstunden, die der/die Teilnehmer*in nicht in Anspruch nehmen kann, können nicht nachgeholt oder ausgezahlt werden. Ein Anspruch auf Ersatzleistung besteht demnach nicht.
- Das sog. „5er-Paket“ umfasst fünf Einzeltrainingsstunden à 60 Minuten. Die Trainingseinheiten sind flexibel planbar und ab dem Buchungsdatum für einen Zeitraum von drei Monaten gültig. Nicht in Anspruch genommene Stunden innerhalb dieses Zeitraums verfallen und können nicht erstattet werden. Voraussetzung ist ein zuvor absolviertes Kennenlerngespräch. Dieses ist nicht im Paket enthalten und wird separat berechnet.
- Vereinbarte Termine des 5er Paketes sind verbindlich. Eine Absage oder Terminverschiebung muss mindestens 24 Stunden im Voraus erfolgen. Bei kurzfristiger Absage oder Nichterscheinen wird die jeweilige Trainingseinheit aus dem Paket als wahrgenommen gewertet und zusätzlich eine Ausfallpauschale in Höhe von 90 € berechnet.
- Sofern die Durchführung einer Gruppenkursstunde als Präsenztermin aufgrund von Witterungsbedingungen oder sonstigen äußeren Umständen (z. B. Sturm, Unwetterwarnungen, Glätte, behördliche Hinweise) nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ist die Trainerin berechtigt, nach eigenem Ermessen die Gruppenkursstunde ersatzweise online (z. B. per Video-Konferenz) durchzuführen. Ein Anspruch auf Durchführung als Präsenztermin besteht in diesem Fall nicht. Die online durchgeführte Gruppenkursstunde gilt als vollwertige Leistungserbringung und berechtigt nicht zur (anteiligen) Rückerstattung der Vergütung.
§ 5 Pflichten der Teilnehmer*innen
- Jede*r Teilnehmer*in ist verpflichtet, den Anweisungen der jeweiligen Trainerin Folge zu leisten und so aktiv am Trainingsziel mitzuwirken. Eine Erfolgsgarantie ist nicht gegeben, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung der Teilnehmer*innen abhängt.
- Der/die Teilnehmer*in versichert, dass sein/ihr Hund regelmäßig geimpft, entwurmt und ungezieferfrei ist, in den behördlichen Fristen gemeldet und ausreichend haftpflichtversichert ist. Auf Verlangen sind Impfpass, Anmeldebescheinigung und Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
- Der/Die Teilnehmer*in ist verpflichtet, die Hundeschule vor Ausbildungsbeginn über Läufigkeit, chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
- Minderjährige bis 16 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten an den Vertragsleistungen der Hundeschule teilnehmen. Der Erziehungsberechtigte hat den Minderjährigen zu beaufsichtigen. Personen ab 16 Jahren, die an einer Vertragsleistung allein teilnehmen wollen, müssen eine schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorlegen.
- Der Hund ist während des Trainings an der Leine zu führen. Wenn es dem Trainingsstand entspricht, darf der Hund unter Absprache mit der jeweiligen Trainerin auf eigenes Risiko des Hundehalters/der Hundehalterin abgeleint werden.
- Hunde, die akut krank oder ansteckend sind, sind von der Teilnahme am Training ausgeschlossen.
- Die Entscheidung über eine Teilnahme von Hunden während der Läufigkeit obliegt der jeweiligen Trainerin und wird im Einzelfall getroffen. Die jeweilige Trainerin behält sich ausdrücklich vor, eine Teilnahme bei Läufigkeit abzulehnen, wenn dies aus trainingspraktischen oder gruppendynamischen Gründen erforderlich erscheint.
§ 6 Kommunikation
Für jeden Gruppenkurs wird eine WhatsApp-Gruppe eingerichtet. Diese dient ausschließlich der internen Kommunikation zwischen Freibeuter Hundetraining und den Teilnehmer*innen (z. B. Terminabsprachen, Informationen zum Kurs). Die Teilnahme an der WhatsApp-Gruppe ist freiwillig. Wenn nicht genutzt, erfolgt die Kommunikation alternativ per E-Mail. Die Nutzung der WhatsApp-Gruppe kann jedoch Voraussetzung für den reibungslosen Ablauf des Kurses sein.
§ 7 Ausschluss der Teilnahme
- Die Hundeschule behält sich vor, Teilnehmer*innen auszuschließen, deren Umgang mit dem Hund als grob, gewalttätig oder tierschutzwidrig eingeschätzt wird.
- Die Verwendung von Würgehalsbändern, Stachelhalsbändern sowie Stromreizgeräten oder ähnlicher Hilfsmittel führt zum sofortigen Ausschluss vom Training und Meldung beim Veterinäramt.
§ 8 Rücktritt vom Vertrag durch die Hundeschule
- Die Hundeschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der/die Teilnehmer*in sich vertragswidrig verhält, das Ziel der Ausbildung oder andere Teilnehmer*innen gefährdet.
- Die Hundeschule kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich zu wenig Teilnehmer*innen für einen Gruppenkurs angemeldet haben oder ein*e Trainer*in ausfällt.
- Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten. Die Hundeschule teilt dem/der Teilnehmer*in eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich, spätestens aber 1 Tag vor Beginn des Kurses mit.
- Im Falle des Rücktritts der Hundeschule schuldet der/die Teilnehmer*in keine Vergütung.
§ 9 Rücktritt vom Vertrag durch den/die Teilnehmer*in
- Der/die Teilnehmer*in kann jederzeit vor Beginn des jeweiligen Kurses vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang des Rücktritts bei der Hundeschule per E-Mail. Für den Fall des Rücktritts ist die Hundeschule berechtigt, eine angemessene Entschädigung zu verlangen. Die Hundeschule kann den Schaden konkret berechnen oder nach ihrer Wahl einen pauschalierten Ersatzanspruch nach den unter § 9 Abs. 2 dargelegten Konditionen geltend machen. Bis 14 Tage vor Beginn des jeweiligen Kurses, ist der Rücktritt kostenlos möglich.
- Der pauschale Ersatzanspruch nach Abs. 1 berechnet sich wie folgt:
- Bei einem Rücktritt, der ab 13 Tagen und bis 8 Tagen vor Beginn des Kurses erfolgt, beträgt der pauschale Ersatzanspruch 30 % der vereinbarten Netto-Vergütung.
- Bei einem Rücktritt, der ab 7 Tagen vor Beginn des Kurses erfolgt, beträgt der pauschale Ersatzanspruch 50 % der vereinbarten Vergütung.
- Die Absage von Einzelstunden muss mindestens 24 Stunden vor dem Termin erfolgen. Eine Unterrichtsstunde wird als erbracht betrachtet und ist voll zu bezahlen, wenn die Absage nicht mindestens 24 Stunden vor Beginn erfolgt oder ganz unterbleibt.
- Der/die Teilnehmer*in ist berechtigt, nachzuweisen, dass der Ersatzanspruch nicht besteht oder geringer ist.
§ 10 Haftung
- Die Haftung der Hundeschule für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit der Teilnehmer*innen, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, also von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist.
- Der/die Teilnehmer*in übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Hundeschule handelt.
§ 11 Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Die jeweils gültige Vergütung ist der Website www.freibeuter-hundetraining.de zu entnehmen.
- Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Barzahlung oder Überweisung.
- Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung auf das von der Hundeschule angegebene Konto zu überweisen. Die Zahlung sichert den Platz im Kurs verbindlich. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung, kann der Platz anderweitig vergeben werden.
- Bei Einzelstunden, Erstgesprächen oder Social Walks ist die Zahlung direkt im Anschluss an in bar oder 7 Tage nach Erhalt der Rechnung per Überweisung auf das von der Hundeschule angegebene Konto zu leisten.
- Die Vergütung für das Erstgespräch beträgt 120,00 € und umfasst eine Leistungsdauer von ca. 90 Minuten. Die Parteien sind sich darüber einig, dass es sich hierbei um einen Richtwert handelt. Die tatsächliche Dauer des Erstgesprächs ist abhängig von der jeweiligen Problemstellung, dem Trainingsstand sowie dem individuellen Beratungs- und Trainingsbedarf und kann im Einzelfall abweichen. Sofern die Durchführung des Erstgesprächs aus fachlichen Gründen einen Zeitraum von mehr als 90 Minuten erfordert, ist die Trainerin berechtigt, die über 90 Minuten hinausgehende Zeit anteilig nach dem jeweils gültigen Vergütungssatz abzurechnen. Maßgeblich ist die tatsächlich erbrachte Leistungsdauer. Eine Verpflichtung der Trainerin, das Erstgespräch nach Ablauf von 90 Minuten zu beenden, besteht nicht. Ebenso besteht keine Verpflichtung, den/die Teilnehmer*in während des Termins ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Dauer von ca. 90 Minuten überschritten wurde bzw. überschritten wird.
- Sofern der Termin für ein Einzeltraining über 60 Minuten hinaus verlängert wird und dies durch den/die Teilnehmer*in veranlasst oder verursacht wird (z. B. Verspätung, Unterbrechungen, zusätzlicher Gesprächs- oder Trainingsbedarf), wird die zusätzlich erbrachte Zeit im 15-Minuten-Takt gemäß dem jeweils gültigen Vergütungssatz abgerechnet. Ein gesonderter Hinweis hierauf während des Termins ist nicht erforderlich.
§ 12 Urheberrechte, Datenschutz
- Sämtliche Unterlagen und Inhalte der Hundeschule sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hundeschule gestattet. Ton- oder Bildaufnahmen während des Einzeltrainings und Social Walks sind nicht gestattet.
- Die Teilnehmer*innen erteilen ihr Einverständnis, dass Bild- und Filmaufnahmen ihrer Hunde, die in der Trainingsstunde, der Gruppenstunde oder dem Social Walk erstellt wurden, zu Veröffentlichungszwecken durch die Sozialen Medien oder auf der Webseite durch die Hundeschule veröffentlicht werden dürfen. Für den Fall, dass die Teilnehmer*innen damit nicht einverstanden sind, haben sie dies der Hundeschule per E-Mail mitzuteilen.
- Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Geschäftsbeziehung verarbeitet, insbesondere zur Organisation und Durchführung von Trainings, Kommunikation mit den Teilnehmer*innen sowie zur Rechnungsstellung. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt.
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